5. Tagung der I. Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 17. bis 20. November 2010 in Kloster Drübeck (Drucksachen-Nr. 13.6/2 B)
Beschluss der Landessynode zum Antrag des Synodalen Hotop – Unterbinden des Exportes von Kriegswaffen (DS 13.6/1)
Die Landessynode hat am 20. November 2010 beschlossen:
1. Die Landessynode fordert die Bundesregierung auf, bei der Genehmigung von Kriegswaffenexporten aus deutscher Entwicklung und Produktion genauestens den EU-Verhaltenskodex zum Rüstungsexport vom Mai 1998 und den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union zu befolgen.
2. Die Landessynode fordert die Bundesregierung auf, die in Deutschland geltenden Gesetze zum Export von Kriegswaffen weiter zu verschärfen und deren Einhaltung zu überwachen, so dass es in Zukunft ausgeschlossen ist, dass deutsche Kriegswaffen in den Kriegs- und Krisengebieten der Welt zum Einsatz kommen.
3. Die Landessynode fordert die Bundesregierung auf, den Prozess zur Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung von Kriegswaffen öffentlich und transparent zu gestalten und Ausfuhranträge über einem Finanzvolumen von 1 Mio. € dem Bundestag zur Entscheidung vorzulegen. Über alle Entscheidungen ist jährlich und öffentlich Bericht zu erstatten.
4. Die Landessynode fordert die Bundesregierung auf, den Export von Kriegswaffen schrittweise immer weiter einzuschränken, so dass innerhalb der nächsten 10 Jahre keinerlei Kriegswaffen mehr exportiert werden. Der Rüstungsindustrie soll in dieser Zeit Unterstützung zur Umstellung auf eine zivile Produktion gewährt werden.
5. Die Landessynode fordert die Bundesregierung auf, ihren internationalen Einfluss zu nutzen, um den Export von Kriegswaffen global immer weiter einzuschränken, mit dem Ziel, den Kriegswaffenexport insgesamt zu unterbinden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass besonders verbrecherische Waffensysteme wie Anti-Personen-Minen und Streumunition international geächtet werden. Deutschland hat das Übereinkommen zur Nichtverwendung von Streumunition unterzeichnet und ratifiziert. Es ist am 1. August 2010 in Kraft getreten. Länder, die einen Beitritt zu Abkommen verweigern, die solche Waffensysteme verbieten, sollen immer wieder mit Nachdruck zum Beitritt zu diesen Abkommen aufgefordert werden.
6. Die Landessynode bittet die EKD-Synode und die Synoden der Landeskirchen, sich dem Anliegen dieses Antrags anzuschließen.
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