Interaktive Weltkarte "Rüstungsexporte der Schweiz"

Es gibt eine interaktive Weltkarte, auf der die Rüstungsexportgeschäfte der Schweiz eingezeichnet sind: Hier öffnet sich die Karte.

Die Schweizer Kriegsmaterialexporte 2012

Waffenexporte sind verboten an Staaten die in einen „bewaffneten Konflikt verwickelt sind" oder an Staaten welche „die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen", laut der Schweizerischer Verordnung über das Kriegsmaterial.

 

Ausfuhr von Kriegsmaterial: 1.1. – 31.12.2012; Endempfängerstaaten

Land

Wert CH

Land

Wert CH

Deutschland

245‘380‘803

Finnland

2‘915‘554

Arabische Emirate

132‘786‘201

Ungarn

2‘891‘007

Italien

61‘125‘144

Bahrein

2‘823‘977

USA

32‘396‘611

Türkei

2‘714‘276

Indien

26‘909‘639

Kanada

2‘408‘682

Saudi-Arabien

24‘758‘886

Chile

1‘912‘459

Grossbritannien

20‘305‘407

Singapur

1‘866‘850

Spanien

18‘586‘846

Irland

1‘801‘857

Frankreich

15‘640‘510

Portugal

1‘500‘936

Norwegen

13‘145‘831

Russland

1‘109‘355

Malaysia

11‘331‘316

Südafrika

1‘098376

Schweden

11‘253‘782

Macau

977‘344

Rumänien

11‘174‘609

Pakistan

960‘679

Brasilien

10‘399‘752

Korea (Süd)

953‘752

Belgien

6‘383‘235

Ukraine

714‘545

Österreich

6‘087‘780

Mexiko

667‘217

Australien

5‘133‘042

Japan

603‘706

Oman

4‘851‘275

Kuwait

300‘355

Niederlande

4‘760‘293

Ghana

280‘000

Dänemark

4‘004‘938

Diverse

1‘996‘260

Griechenland

3‘507‘597

Total CHF

700‘420‘664

Total der Schweizer Kriegsmaterialexporte 2012 nach 68 Ländern, Wert CHF 700‘420‘664 (2011: CHF 872,6 Mio. 2010: CHF 640,5 Mio. )

 

Die Schweizerische Kriegsmaterialverordnung

Art. 5 Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte (Art. 22 KMG)

(1.) Bei der Bewilligung von Auslandsgeschäften und des Abschlusses von Verträgen nach Artikel 20 KMG sind zu berücksichtigen:

a. die Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilität;

b. die Situation im Innern des Bestimmungslandes; namentlich sind zu berücksichtigen die Respektierung der Menschenrechte und der Verzicht auf Kindersoldaten;

c. die Bestrebungen der Schweiz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit;

d. das Verhalten des Bestimmungslandes gegenüber der Staatengemeinschaft, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des Völkerrechts;

e. die Haltung der Länder, die sich zusammen mit der Schweiz an internationalen Exportkontrollregimes beteiligen.

(2.) Auslandsgeschäfte und Abschlüsse von Verträgen nach Artikel 20 KMG werden nicht bewilligt, wenn:

a. das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist;

b. das Bestimmungsland Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt;

c. das Bestimmungsland auf der jeweils geltenden OECD-DAC-Liste der Empfängerländer öffentlicher Entwicklungshilfe10 unter den am wenigsten entwickelten Ländern aufgeführt ist;

d. im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass die auszuführenden Waffen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden; oder

e. im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass die auszuführenden Waffen an einen unerwünschten Endempfänger weitergegeben werden. 

2012 hat die Schweiz für 700,4 Millionen Franken Kriegsmaterial in 68 Länder exportiert (2011: 873,6 Mio. Fr., 2010: 640,5 Mio. Fr.). Zu einem grossen Teil wurden diese Rüstungsgüter an Krieg führende Staaten, in Spannungsgebiete, an menschenrechtsverletzende Regimes und an arme Länder in der Dritten Welt in denen Menschen hungern geliefert. Die Finanzierung von Waffengeschäften und die Beteiligung an Streumunition- und Streubombenproduzenten (Clustermunition) durch die UBS, Crédit Suisse und die Zürcher Kantonalbank ist in diesen Zahlen nicht enthalten. Auch die geheimen Schmiergeldzahlungen für internationale Waffen-deals, die über helvetische Banken-Etablissements gelaufen sind, werden von keiner Statistik erfasst. Andrew Feinstein erwähnt diese Schmiergeldzahlungen immer wieder in seinem Buch „Waffenhandel, das globale Geschäft mit dem Tod", Hoffmann und Campe 2012. (The Shadow World: Inside the Global Arms Trade)

Arbeitsplätze im Verteidigungssektor im Vergleich zu anderen Sektoren in den USA bei einer Investition von einer Milliarde US-Dollar

(aus dem Buch von Andrew Feinstein, Waffenhandel, das globale Geschäft mit dem Tod)

Siebzig Schweizer Experten in Völkerrecht und Strafrecht

70 Experten in Völkerrecht und Strafrecht kritisierten im Jahr 2009 die Kriegsmaterialexporte der Schweiz. Sie gelangten im Oktober 2009 in einem offenen Brief an Bundesrätin Doris Leuthard, sowie an die Direktion für Völkerrecht im Aussendepartement von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey an die Öffentlichkeit. Die Professoren bemängelten wie die seit Dezember 2008 geltende revidierte Kriegsmaterialverordnung gehandhabt werde. Insbesondere kritisierten sie die Auslegung des Artikels, wonach ein Exportverbot für Länder gilt, die «in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt» sind. Würde dies umgesetzt, hielten die Professoren fest, dürften etwa weder nach Deutschland noch in die USA Rüstungsgüter geliefert werden, denn diese Nationen seien in Afghanistan und im Irak an Kriegen beteiligt.

Foto: Radpanzer "Piranha" der Firma Mowag in Kreuzlingen. solche Radpanzer vom Bodensee waren beteiligt an der Niederschlagung des Arabischen Frühlings in Bahrain im Frühjahr 2011.

An Staaten die in bewaffnete Konflikt verwickelt sind und die Menschenrechte schwerwiegend verletzen, sind nach Schweizerischem Gesetz Kriegsmaterialexporte verboten.

Laut der revidierten Verordnung über den Export von Kriegsmaterial ist es verboten an Staaten, die „in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind“ oder welche „die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen“ Kriegsmaterial zu liefern. Diese Verordnung ist seit Dezember 2008 in Kraft. Die Statistik 2011 zeigt aber erneut, dass Nato Staaten die im letzten Jahr in Afghanistan und in Libyen Krieg führten, aber auch Pakistan, Indien und Saudi-Arabien weiterhin mit Waffen beliefert wurden. Der Bundesrat hat wiederum seine eigene Gesetzgebung missachtet, indem er den Begriff des bewaffneten Konfliktes nach Gutdünken interpretiert, wie 70 Rechtsgelehrte schon vor drei Jahren in einem offenen Brief an Bundesrätin Doris Leuthard festhielten: „Der Bundesrat hat den Begriff des bewaffneten Krieges umdefiniert, um in mehr Länder exportieren zu können“, wie Prof. Marco Sassòli und die anderen Rechtsgelehrten schrieben.

- Im Zusammenhang mit dem Steuerkonflikt mit den USA will Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf den Rechtsstaat verteidigen. Warum nicht im Falle der Kriegsmaterialexporte? -

Marco Sassòli Professeur, Directeur du Département de droit international public

Marco Sassòli, Professor für Völkerrecht, schrieb  am 26. Februar 2012 in einem Mail an den schweizerischen Rüstungsgegner Heinrich Frei: Er habe der Volksinitiative für ein Verbot der Kriegsmaterialexporte zugestimmt. Er respektiere jedoch das Ergebnis der Abstimmung. Er setzt sich aber dafür ein,

„dass der Bundesrat seine eigene Verordnung einhält und keine Waffen in Länder exportieren lässt, die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind. Insbesondere liegt mir am Herzen, dass der Bundesrat in diesem Zusammenhang nicht einen zentralen Begriff des humanitären Völkerrechts manipuliert und behauptet, in Afghanistan herrsche kein bewaffneter Konflikt oder die NATO Staaten seien nicht in diesen verwickelt. In dieser Frage hat es leider keine Fortschritte gegeben. Immerhin können wir mit Befriedigung feststellen, dass der Bundesrat in seinen Erläuterungen zum Gesetzesentwurf zu privaten Sicherheitsfirmen, zum richtigen Begriff des bewaffneten Konflikts nach Genfer Abkommen zurückkehrt: (hier, S. 24 im Gegensatz zu 25) Damit haben wir ein weiteres Argument: wie kann die Schweiz Waffen in Länder exportieren (die zur direkten Teilnahme an Feindseligkeiten dienen) wenn sie gleichzeitig den Export von Dienstleistungen, die eine direkte Teilnahme an Feindseligkeiten darstellen, in diese Länder verbietet? Mit freundlichen Grüssen

Marco Sassòli Professeur, Directeur du Département de droit international public et organisation internationale Université de Genève“

Helen Keller, Professorin für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht

Helen Keller, Professorin für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Zürich, schrieb vor drei Jahren:

"Die letzten Monate haben es deutlich gemacht: In einer immer stärker globalisierten Welt wird von der internationalen Gemeinschaft durchaus registriert, wie sich die Schweiz verhält. Die Handlungen im Innern haben Auswirkungen auch auf das Aussenverhältnis und damit auf das Image der Schweiz im Ausland. Deshalb liegt es in unserem eigenen Interesse, das Kriegsmaterialgesetz und die entsprechende Verordnung im Geist der völkerrechtlichen Vorgaben auszulegen und strikt anzuwenden."

Prof. Helen Keller ist auch Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg

Von 1975-2011 exportierte die Schweiz für 14,941 Milliarden Franken Kriegsmaterial, laut der offiziellen Statistik des Bundes. Zu einem grossen Teil gingen diese Ausfuhren an Krieg führende Staaten, in Spannungsgebiete, an menschenrechtsverletzende Regimes und an arme Länder in der Dritten Welt in denen Menschen hungern.

Für 872,6 Millionen Franken Kriegsmaterial: 700‘000 Lehrer oder Krankenschwestern

Der Förderverein Neue Wege in Somalia ist seit 1994 in Somalia tätig. Ein Lehrer in der Primarschule und eine Krankenschwester im Ambulatorium der Neuen Wege verdienten rund 100 Franken im Monat. Mit den 872,6 Millionen Franken der Kriegsmaterialexporte des Jahres 2011 könnte man in Somalia also etwa 700‘000 Lehrer oder Krankenschwestern ein Jahr lang beschäftigen. (Infos: www.nw-merka.ch)

Foto: Gewehr der Firma SwissArms, 200 Meter entfernt vom Rheinfall/CH

Im Jahre 2011 hat die angeblich neutrale und dem Frieden verpflichtete Schweiz...

Im Jahre 2011 hat die angeblich neutrale und dem Frieden verpflichtete Schweiz für 872,7 Millionen Franken Kriegsmaterial in 68 Länder exportiert (2010: 640,5 Millionen). Dies entspricht einer Zunahme um 36 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Rüstungsexporte gingen zu einem grossen Teil an Nato Staaten die in Afghanistan, Pakistan, dem Irak, dem Jemen, in Libyen und in Somalia Krieg führten und führen. Auch in das Pulverfass des Nahen Ostens wurden Kriegsgeräte verkauft, an Regimes die Menschenrechte mit den Füssen treten und aktiv dabei waren in Bahrein die Demokratiebewegung mit Waffengewalt niederzuschlagen. Saudi-Arabien beteiligte sich mit Mowag-Panzerwagen an der Unterdrückung der Proteste in Bahrein. Auch Länder in denen Menschen gefoltert werden waren Kunden der helvetischen Rüstungsindustrie. Indien und Pakistan, Staaten, in denen Millionen Menschen im Elend leben und sogar hungern, waren erneut Empfänger von Kriegsmaterial aus der Eidgenossenschaft.

Wesentlich zum Rekordergebnis der Kriegsmaterialexporte des letzten Jahres beigetragen hat eine einzige Lieferung: Die erste Tranche über 258,1 Mio. Franken von insgesamt 25 PC-21-Trainingsflugzeugen an die Luftwaffe der Vereinigten Arabischen Emirate, die der Bundesrat am 25. Mai 2011 bewilligt hatte. „Normalerweise“ unterliegen die Militärtrainer aus Stans nicht dem Kriegsmaterial-, sondern dem Güterkontrollgesetz. Der Bundesrat hat sich laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft, dem Seco, aber hier auf das Kriegsmaterialgesetz gestützt, «weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Flugzeuge in der Schweiz für die Aufnahme von Waffen modifiziert würden». Tatsache ist, dass Pilatus die Flugzeuge dafür konstruiert hat, ohne grossen Aufwand bewaffnet zu werden. Im Fall der Lieferung an die Arabischen Emirate war die Bewaffnung sogar eine explizite Anforderung der Ausschreibung. Die Schweiz ist das einzige Land, das solche militärische Flugzeuge nicht unter dem Kriegsmaterialgesetz aufführt.

Informationsquellen die zum Teil für den Text benutzt wurden: